AÜG-Reform passiert den Bundesrat – Für Sie, alle wichtigen Änderungen auf einen Blick

AÜG-Reform passiert den Bundesrat – Für Sie, alle wichtigen Änderungen auf einen Blick

AÜG-Reform passiert den Bundesrat – Für Sie, alle wichtigen Änderungen auf einen Blick

Die AÜG-Reform kommt zum 01. April 2017.
Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen worden.

Am 25. November 2016 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat über die AÜG-Reform beraten und sie ohne weitere Änderungen durch gewunken.

So gilt ab dem 01. April 2017 insbesondere eine Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer. Diese müssen nach 18 Monaten übernommen werden, wenn sie weiterhin bei dem Kunden arbeiten sollen. Darüber hinaus haben Zeitarbeitnehmer nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten künftig Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft.

Wir haben für Sie alle Änderungen einfach und detailliert aufbereitet. Gerne stellen wir Ihnen alle Änderungen persönlich vor. Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Zwischenüberschrift

Am 25. November 2016 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat über die AÜG-Reform beraten und sie ohne weitere Änderungen durch gewunken.

So gilt ab dem 01. April 2017 insbesondere eine Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer. Diese müssen nach 18 Monaten übernommen werden, wenn sie weiterhin bei dem Kunden arbeiten sollen. Darüber hinaus haben Zeitarbeitnehmer nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten künftig Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft.

Wir haben für Sie alle Änderungen einfach und detailliert aufbereitet. Gerne stellen wir Ihnen alle Änderungen persönlich vor. Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

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